Der Immobilienkaufvertrag - so kommen Sie in die eigenen vier Wände

Die Zeiten sind günstig, die Zinsen niedrig und die Wirtschaftslage noch relativ stabil – kann es bessere Voraussetzungen geben, um jetzt in die eigenen vier Wände zu ziehen? Diese Frage stellen sich in den letzten Jahren unzählige Mieter: „Raus aus der Miete, rein ins Wohneigentum!“, so lautet seither die Devise. Allerdings stellt der Immobilienkauf eine weitaus umfangreichere Maßnahme dar, als dies etwa beim Erwerb eines Autos oder eines anderen beweglichen Konsumgutes der Fall ist. Es muss das passende Objekt gefunden werden und wenn dann alle diesbezüglichen Erfordernisse erledigt wurden, kommt es schlussendlich zum Immobilienkaufvertrag, wie er beispielsweise vom Verband der Wohneigentümer e.V erstellt werden kann.

Haus- oder Wohnungskauf – reicht der Vertrag auf dem Bierdeckel?

In unseren europäischen Nachbarstaaten geht der Immobilienkauf zumeist weitaus unbürokratischer vonstatten, als dies hier in bundesdeutschen Landen der Fall ist. So konnte man bis vor wenigen Jahren beispielsweise in Spanien einen Kontrakt zum Kauf einer Immobilie auf einem Bierdeckel festhalten. Mit den Unterschriften von Käufer und Verkäufer versehen, galt dies dann bereits als gültiges Dokument, das den rechtsgültigen Kauf einer Immobilie dokumentierte. Hierbei wurde dann oft vom "Bierdeckelkaufvertrag" gesprochen. Ganz anders bei uns in Deutschland. Hier muss der Immobilienkauf in einem umfassenden Kaufvertrag vom Notar beglaubigt und beurkundet werden.

Was muss drinstehen im Immobilienkaufvertrag?

Grundsätzlich beinhaltet der Kaufvertrag für ein Haus oder eine Eigentumswohnung, also für eine Immobilie, den genauen Beschrieb des fraglichen Kaufgegenstands. Darin müssen beispielsweise alle Daten und Fakten aufgeführt sein, die das Gebäude beschreiben. Angefangen von der Anschrift, der Art der Immobilie, der Ausführung, ob es sich um Massivbau handelt oder anderweitig gebaut wird, also alle relevanten Informationen, die für Käufer und Verkäufer von Interesse sind, um kaufvertraglich festgehalten zu werden. Da es in Deutschland ein Grundbuchrecht gibt, das dazu dient, Immobilien in einem Grundbuch festzuhalten, das von Städten und Gemeinden geführt wird, muss gleichzeitig mit dem Kaufvertrag für die Immobilie eine sogenannte grundbuchrechtliche Sicherung und Eintragung vorgenommen werden. Für den Käufer dient diese zur Sicherheit, dass die Immobilie zu 100 % in sein Eigentum übergeht und er jedoch auch gleichzeitig alle Lasten und Beschränkungen, die auf dem Grundstück eventuell bestehen, übernimmt. Im Umkehrschluss wird der Verkäufer von dieser Verantwortung entbunden und bestätigt mit dem Kaufvertrag den wohnwirtschaftlichen Übergang auf den Käufer.

Was muss besonders beachtet werden beim Immobilienkaufvertrag?

Besondere Achtung müssen Immobilienkäufer beim Schluss eines Kaufvertrages darauf legen, dass das Grundstück auch wirklich dem Verkäufer gehört und dass zum Beispiel kein Erbbaurecht eingetragen ist. Genauso müssen mit dem wohnwirtschaftlichen Übergang alle anderen Rechte, wie beispielsweise Wohnrechte oder Nutz- und Nießbrauchrechte gelöscht werden. Dasselbe gilt für Hypotheken, die zugunsten von Banken auf dem Grundstück lasten. Diese werden in Abteilung drei des Grundbuchs festgehalten und dienen den Kreditgebern zur Sicherung ihrer Darlehen, die sie an den ehemaligen Besitzer ausgereicht hatten. Selbstverständlich gibt es noch zahlreiche weitere Punkte, die beim Immobilienkauf beachtet werden müssen. Hierbei steht unter anderem auch der beurkundende Notar Käufern und Verkäufern gleichermaßen zur Seite.


Teilen